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   VG Bayreuth, 02.12.2015 - B 4 K 14.249   

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VG Bayreuth, 02.12.2015 - B 4 K 14.249 (https://dejure.org/2015,39790)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 02.12.2015 - B 4 K 14.249 (https://dejure.org/2015,39790)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - B 4 K 14.249 (https://dejure.org/2015,39790)
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  • BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07

    Grundsteuererlass; Ertragsminderung; normaler Rohertrag; Jahresrohmiete; übliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.12.2015 - B 4 K 14.249
    Gefordert ist ein Vergleich mit "anderen" (BVerwG, Urteil vom 25.06.2008 - 9 C 8/07 Rn. 15).

    Der Steuerpflichtige ist nach § 90 Abs. 1 AO zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet; er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und die ihm bekannten Beweismittel anzugeben (BVerwG, Urteil vom 25.06.2008 - 9 C 8/07 Rn. 18; Beschluss vom 22.01.2014 - 9 B 56/13 Rn. 6; Beschluss vom 03.12.2014 - 9 B 73/14 Rn. 4).

  • BFH, 24.10.2007 - II R 5/05

    Grundsteuererlass bei strukturell bedingter Ertragsminderung

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.12.2015 - B 4 K 14.249
    Damit sind alle Differenzierungen nach typischen oder atypischen, nach strukturell bedingten oder nicht strukturell bedingten, nach vorübergehenden oder nicht vorübergehenden Ertragsminderungen und nach den verschiedenen Möglichkeiten, diese Merkmale zu kombinieren, hinfällig (BFH, Urteil vom 24.10.2007 - II R 5/05 Rn. 13).
  • BVerwG, 24.04.2007 - GmS-OGB 1.07

    BVerwG schließt sich BFH-Rechtsprechung zum Grundsteuererlass bei strukturellem

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.12.2015 - B 4 K 14.249
    Insoweit hat sich das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung vom 24.04.2007 der Auffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen, dass ein Grundsteuerlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt, sondern auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann (BVerwG, Beschluss vom 24.04.2007 - GmS-OGB 1/07 ).
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.12.2015 - B 4 K 14.249
    Die fehlende Vorbereitung eines Termins infolge eines Anwaltswechsels ist kein erheblicher Grund im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO, es sei denn, der Anwaltswechsel geschah ohne Verschulden der Partei (BGH, Beschluss vom 03.03.2008 - II ZR 251/06 Rn. 14).
  • BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13

    Zum Vertretenmüssen einer wesentlichen Ertragsminderung im Rahmen der Grundsteuer

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.12.2015 - B 4 K 14.249
    Der Steuerpflichtige ist nach § 90 Abs. 1 AO zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet; er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und die ihm bekannten Beweismittel anzugeben (BVerwG, Urteil vom 25.06.2008 - 9 C 8/07 Rn. 18; Beschluss vom 22.01.2014 - 9 B 56/13 Rn. 6; Beschluss vom 03.12.2014 - 9 B 73/14 Rn. 4).
  • BVerwG, 03.12.2014 - 9 B 73.14

    Grundsteuer; Erlass; struktureller Leerstand; strukturell bedingte

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.12.2015 - B 4 K 14.249
    Der Steuerpflichtige ist nach § 90 Abs. 1 AO zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet; er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und die ihm bekannten Beweismittel anzugeben (BVerwG, Urteil vom 25.06.2008 - 9 C 8/07 Rn. 18; Beschluss vom 22.01.2014 - 9 B 56/13 Rn. 6; Beschluss vom 03.12.2014 - 9 B 73/14 Rn. 4).
  • VG München, 23.07.2009 - M 10 K 08.3415

    Vertretenmüssen

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.12.2015 - B 4 K 14.249
    Die Verkaufsbemühungen sind nicht maßgeblich, weil sie die Rohertragsminderung nicht unmittelbar vermeiden können (VG München, Urteil vom 23.07.2009 - M 10 K 08.3415 Rn. 53).
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